Kommunen fordern Land zur Kostenübernahme für Schulbegleitung auf – Debatte um Pooling-Modelle

Kommunen fordern Land zur Kostenübernahme für Schulbegleitung auf – Debatte um Pooling-Modelle

Schulkinder mit Begleitern im Schulflur

Städte und Gemeinden in Hessen sehen sich mit explodierenden Kosten für die Schulbegleitung seelisch beeinträchtigter Kinder konfrontiert und fordern das Land zur finanziellen Verantwortung auf. Gleichzeitig wird die Einführung von "Pooling-Modellen" diskutiert, bei denen eine Fachkraft mehrere Kinder betreuen soll, was jedoch auf Bedenken stößt.

Steigende Kosten belasten Kommunen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf Schulbegleitung angewiesen sind, steigt stetig an. Diagnosen wie ADHS und Autismus nehmen zu, was eine verstärkte Unterstützung im Schulalltag notwendig macht. In Offenbach beispielsweise hat sich die Zahl der unterstützten Kinder von 131 im Jahr 2021 auf 248 bis Juli 2024 erhöht. Die Stadt gibt monatlich rund eine Million Euro für diese Leistungen aus. Der Hessische Städtetag hat daher beschlossen, das Land Hessen zur Kostenübernahme für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher aufzufordern. Bürgermeisterin Sabine Groß betont die Verantwortung des Landes für die schulische Teilhabe dieser Kinder und fordert die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Kommunen. Sie kritisiert, dass Kommunen die finanzielle Last bundes- und landespolitischer Entscheidungen allein tragen müssen, was zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führe.

Kritik an "Pooling-Modellen"

Parallel zu den Forderungen nach Kostenübernahme wird die Einführung von "Pooling-Modellen" für die Schulbegleitung diskutiert. Diese Modelle sehen vor, dass eine Fachkraft nicht mehr nur ein Kind im "Eins-zu-Eins-Setting" betreut, sondern mehrere Kinder gleichzeitig unterstützt. Befürworter erhoffen sich dadurch eine flexiblere und effizientere Gestaltung der Hilfen. Kritiker, darunter Eltern und einige Politiker, äußern jedoch erhebliche Bedenken. Sie befürchten, dass Kinder, die dringend eine intensive 1:1-Betreuung benötigen, diese im Rahmen eines Pooling-Modells nicht mehr erhalten könnten. Es wird hinterfragt, wie die individuelle Förderung und die Sicherstellung der notwendigen Unterstützung gewährleistet werden können, wenn eine Fachkraft für mehrere Kinder zuständig ist. Die Sorge besteht, dass die Qualität der Betreuung sinkt und Kinder mit komplexen Bedürfnigen durch das Raster fallen.

Forderungen nach klarer Regelung und individueller Bedarfsermittlung

Eltern berichten von intransparenten Prozessen, wie der einseitigen Änderung von Trägern für die Schulbegleitung, ohne ihre Zustimmung. Sie fordern eine klare Regelung, die sicherstellt, dass Kinder mit einem nachgewiesenen Bedarf an 1:1-Betreuung diese auch weiterhin erhalten. Es wird angeregt, dass die Zuweisung zu einer 1:1-Begleitung stärker auf ärztlichen Gutachten basieren sollte, anstatt auf langwierigen Gerichtsverfahren. Die Debatte verdeutlicht den dringenden Bedarf an einer nachhaltigen Finanzierung und einer bedarfsgerechten Organisation der Schulbegleitung, um die schulische Teilhabe aller Kinder zu gewährleisten.

Quellen

Hinweise

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